Drohnen
Drohnenhaftpflichtversicherung
Abgesichertes Fliegen
Durch neue Technologien entstehen neue Freizeitbeschäftigungen. Diese können neben Spaß unter Umständen auch Gefahren bergen. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Gefahr, welche durch abstürzende oder fehlgesteuerte Drohnen entsteht, einer Pflichtversicherung bedarf.
Drohnen sind bei einigen Privathaftpflichtversicherungen bis zu einem bestimmtem Höchstgewicht (z.B. 500g) eingeschlossen. Ist dies bei Ihrer Haftpflichtversicherung nicht der Fall oder übersteigt die Drohne das Höchstgewicht, müssen Sie eine separate Haftpflichtversicherung für diese abschließen, wenn Sie sie außerhalb Ihres Privatgeländes fliegen wollen.
Sollten Sie zu diesem Thema Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an uns.
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