Bauherrenhaftpflicht

Vorsicht Baustelle

Als Bauherr sind Sie dazu verpflichtet, gewisse Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem das richtige Absichern von Gefahrenquellen (wie z.B. von offenen Kellerschächten) sowie die ordnungsgemäße Beschilderung, Beleuchtung und Überwachung der Baustelle. Wenn Sie solch eine Sicherungspflicht verletzen, können im Falle eines daraus resultierenden Schadens gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt genau diese Haftungsansprüche für Sie und zwar selbst bei grober Fahrlässigkeit. Des Weiteren gehört auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche zum Leistungsumfang. Versichert sind sowohl die Haftpflicht für das Baugrundstück als auch für das zu errichtende Bauwerk und dies vom Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bis zur Beendigung der Bauarbeiten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren abgeschlossen werden.

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